Der Begriff „halal” ist international lebensmittelrechtlich nicht geschützt. Für “Halal”-Produkte bestehen bisher keine einheitlichen Standards, die bei einer Zertifizierung überprüft werden.
Folglich sind zahlreiche verschiedene “Halal”-Siegel von traditionellen oder herstellerorientierten Zertifizierern auf dem Markt. Für Verbraucher ist selten klar, wie sich diese unterscheiden.
Während einige Zertifizierer Fleisch als “halal” anerkennen, wenn Elektrokurzzeitbetäubung oder Bolzenschussapparate eingesetzt wurden, legen andere das betäubungslose Schächten zugrunde.
Ein von uns durchgeführte “Halal”-Zertifizierung orientiert sich zudem nicht alleine an den Zutaten oder einer bestimmten Art der Schlachtung, sondern wir überprüfen auch die Einhaltung von „Halal“-Bestimmungen im Produktionsprozess.
Dazu gehört die Reinigung und Pflege der Anlagen mit entsprechenden Mitteln (ohne Alkohol und unzulässige Fette).
Weiterhin wichtig ist im Sinne der Ethik des Korans, ob Tiere aus Massentierhaltung stammen oder während der Schlachtung lange leiden mussten. So kann Fleisch erlaubter Tierarten als “haram” gelten, wenn die Haltung, Fütterung und Schlachtung der Tiere nicht “halal”-konform waren.